Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, soweit sie »beruflich« veranlasst sind.
Die Finanzämter erkennen meist ohne Nachweis 16 € Kontführungsgebühren an.
Die Gebühren können Sie eintragen, indem Sie bitte den folgenden Haken setzen:
Sende uns eine E-Mail mit Deinem Anliegen an hilfe@smartsteuer.de