Wo trage ich meine Betriebsrente ein?

Werden Betriebsrenten oder Beamtenpensionen durch den früheren Arbeitgeber gezahlt, gehören diese als Arbeitslohn zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Bitte übernehmen Sie einfach die Werte der Lohnsteuerbescheinigung.

Eine Betriebsrente aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sowie eine Zusatzversorgungsrente des öffentlichen Dienstes, tragen Sie bitte im Bereich »Renteneinkünfte von…« ein. Sie haben dort die Auswahl »Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung«.

Hilfe & Technischer Support

Sende uns eine E-Mail mit Deinem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de

Email support in German Email support in English

Mehrfach getestet
und für »sehr gut« befunden.

smartsteuer GmbH 607 Bewertungen auf ProvenExpert.com