Steuern im Ruhestand: Was sich 2026 für Rentner wirklich ändert

Viele Ruheständler gehen davon aus, dass sie keine Steuern zahlen müssen, doch durch steigende Renten und neue gesetzliche Regelungen rutschen jedes Jahr mehr Menschen in die Steuerpflicht. Auch im Jahr 2026 gibt es wieder wichtige steuerliche Änderungen für Rentner in Deutschland.

Damit Du keine unangenehmen Überraschungen vom Finanzamt bekommst, erfährst Du hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Höherer Grundfreibetrag 2026

Eine gute Nachricht vorweg: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 € pro Jahr. Das bedeutet:

Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt komplett steuerfrei. Für Ehepaare gilt bei gemeinsamer Veranlagung sogar der doppelte Betrag, also 24.696 € jährlich. Erst wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über diesen Werten liegt, musst Du Einkommensteuer zahlen, das gilt auch für Rentner.

Wichtig: Nicht Deine gesamte Rente zählt als Einkommen, sondern nur der steuerpflichtige Anteil.

Rentenbesteuerung: Das ändert sich für Neurentner 2026

Wenn Du 2026 neu in Rente gehst, musst Du einen größeren Teil Deiner Rente versteuern als frühere Rentnerjahrgänge.

Der steuerpflichtige Anteil liegt jetzt bei: 84 % Deiner Bruttorente.

Nur 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei, dieser sogenannte Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgelegt und gilt dann lebenslang für Dich.

Mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil weiter an. Erst ab dem Jahr 2058 müssen Renten vollständig versteuert werden.

Gut zu wissen: Wenn Du schon länger Rente beziehst, bleibt Dein einmal festgelegter Rentenfreibetrag unverändert bestehen.

Steuerpflicht trotz kleiner Rente?

Ob Du tatsächlich Steuern zahlen musst, hängt nicht nur von Deiner Rentenhöhe ab, sondern auch von:

  • weiteren Einkünften (z. B. Betriebsrente oder Mieteinnahmen)

  • Kapitalerträgen

  • Nebenjobs

  • absetzbaren Ausgaben (z. B. Kranken- oder Pflegeversicherung)

Liegt Deine Jahresbruttorente insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, bleibt sie in der Regel steuerfrei.

Aber Achtung: Rentenerhöhungen können dazu führen, dass Du erstmals steuerpflichtig wirst.

Neu ab 2026: Steuerfrei zur Rente dazuverdienen

Mit der neuen sogenannten Aktivrente kannst Du ab 2026 nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei hinzuverdienen.

Bis zu 2.000 € monatlich und 24.000 € pro Jahr, aus einer Beschäftigung bleiben einkommensteuerfrei.

Das bedeutet:

  • Deine gesetzliche Rente läuft weiter

  • Dein Hinzuverdienst bleibt steuerfrei

  • Dein persönlicher Steuersatz erhöht sich dadurch nicht

So kannst Du Dein Einkommen im Ruhestand deutlich aufbessern, ohne zusätzliche Steuerbelastung befürchten zu müssen.

Steuererklärung für Rentner wird immer wichtiger

Durch steigende Renten und sinkende Rentenfreibeträge müssen künftig mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Besonders wenn:

  • Deine Rente erhöht wurde

  • Du zusätzliche Einnahmen hast

  • Du 2026 neu in Rente gehst

kann eine Abgabepflicht entstehen.

Dabei kannst Du viele Kosten steuerlich geltend machen – zum Beispiel:

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • Haftpflichtversicherung

  • außergewöhnliche Belastungen

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Das kann Deine Steuerlast deutlich senken.

Fazit:

Die steuerlichen Regelungen für Rentner werden jedes Jahr komplexer. Gerade durch den steigenden steuerpflichtigen Rentenanteil solltest Du Deine Steuerpflicht regelmäßig prüfen – auch wenn Du bisher keine Steuererklärung abgegeben hast.

Wenn Du Deine Steuererklärung einfach und ohne Steuerwissen erstellen möchtest, lohnt sich eine digitale Lösung wie smartsteuer. Damit kannst Du Deine Angaben Schritt für Schritt erfassen und mögliche Steuerersparnisse direkt nutzen – ganz bequem von zu Hause aus.

Das gilt für Mini- & Nebenjob 2026

Du verdienst Dir „nur nebenbei“ etwas dazu – ein paar Stunden im Minijob, ein zweiter Job am Wochenende oder vielleicht ein Trainerjob im Verein. Und irgendwann kommt die Frage auf: Musst Du das eigentlich in der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wo genau?

Genau hier passieren die meisten Fehler. Viele gehen davon aus, dass kleine Nebenverdienste automatisch steuerfrei sind oder ohnehin schon richtig berücksichtigt werden. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn bei einem Minijob oder Nebenjob macht es steuerlich einen großen Unterschied, wie dein Einkommen versteuert wird.

In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Deinen Minijob oder Nebenjob in der Steuererklärung 2026 richtig einordnest und wann sich die Steuererklärung für dich sogar richtig lohnen kann.

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 € pro Monat beziehungsweise 7.236 € pro Jahr. Diese Grenze ist mittlerweile an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und kann sich deshalb automatisch anpassen.

Was viele nicht wissen: Entscheidend ist nicht nur, wie viel Du verdienst, sondern auch, wie Dein Arbeitgeber den Minijob versteuert.

In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung. Das bedeutet, dass Dein Einkommen häufig gar nicht als klassischer Arbeitslohn auftaucht. Du erhältst in der Regel keine Lohnsteuerbescheinigung und musst den Minijob in Deiner Steuererklärung oft nicht angeben.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Minijob individuell versteuert wird. Dann bekommst Du eine ganz normale Lohnsteuerbescheinigung, und Dein Minijob wird steuerlich wie ein reguläres Arbeitsverhältnis behandelt. In diesem Fall musst Du die Einnahmen in Deiner Steuererklärung angeben und zwar in der Anlage N.

Ein kleiner Tipp: Frag am besten kurz bei deinem Arbeitgeber nach, welche Art der Versteuerung für Deinen Minijob gewählt wurde. Das spart Dir später Zeit und vermeidet Unsicherheiten bei der Steuererklärung.

 

Ausnahmen bei der Minijob-Grenze

Auch wenn viele denken, beim Minijob sei bei 603 € Schluss, ist es möglich mehr zu verdienen und auch mehrere Jobs zu haben. Wichtig ist dabei aber Folgendes: 

1. Kurzfristige Beschäftigung

Wenn Dein Job:

  • auf maximal 3 Monate 
  • oder 70 Arbeitstage im Jahr 

begrenzt ist (z. B. Saisonarbeit), dann spielt die monatliche Verdienstgrenze nicht die Hauptrolle. Entscheidend ist hier die Dauer der Beschäftigung.

 

  1. Jahresbetrachtung beim Verdienst

Beim Minijob zählt nicht immer nur der einzelne Monat.

Solange du insgesamt unter 7.236 € im Jahr bleibst, darfst du in einzelnen Monaten auch mal mehr verdienen, solange du das in anderen Monaten wieder ausgleichst. Wichtig ist, das sollte vorher sauber mit deinem Arbeitgeber abgestimmt sein.

Denn Du darfst die Verdienstgrenze nur maximal 2 Mal im Jahr, auf bis zu 1.206 € im Monat überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Das gilt jedoch nur bei unvorhersehbaren Ereignissen, wenn du kurzfristig einspringst oder plötzlich mehr Arbeit anfällt. Geplante Mehrarbeit zählt hier nicht dazu.

Mehrere Minijobs: Behalte Deine Einnahmen im Blick

Hast Du mehrere Minijobs gleichzeitig? Dann solltest Du genau hinschauen – vor allem, wenn Du keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, wie es zum Beispiel bei Studierenden häufig der Fall ist.

Denn: Du darfst die Einkünfte aus Deinen Minijobs nicht getrennt betrachten. Dein Arbeitgeber beziehungsweise die Sozialversicherung rechnet alle Einnahmen aus Deinen Minijobs zusammen.

Überschreitest Du dadurch die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 €, verlierst Du unter Umständen die Vorteile eines Minijobs. In diesem Fall wird Deine Beschäftigung steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Deshalb gilt: Behalte Deine Gesamteinnahmen immer im Blick, bevor Du einen weiteren Minijob annimmst.

Nebenjob über 603 €: So wirkt sich das auf Deine Steuern aus

Verdienst Du regelmäßig mehr als 603 € im Monat oder hast Du ein zweites Arbeitsverhältnis, übst Du einen steuerpflichtigen Nebenjob aus.

In der Praxis rechnet Dein zweiter Arbeitgeber diesen Job meist über die Steuerklasse 6 ab. Dabei berücksichtigt das Finanzamt keine Freibeträge. Deshalb zieht Dein Arbeitgeber zunächst vergleichsweise hohe Steuern direkt von Deinem Lohn ab.

Das führt oft zu dem Eindruck, dass sich der Nebenjob finanziell gar nicht lohnt. Doch dieser erste Eindruck täuscht.

Wenn Du Deine Steuererklärung abgibst, rechnet das Finanzamt Deinen Hauptjob und Deinen Nebenjob zusammen. Anschließend berechnet es die Steuer auf Basis Deines gesamten Einkommens – inklusive Deiner persönlichen Freibeträge.

Dadurch bekommst Du häufig einen Teil der zuvor gezahlten Steuern zurück.

Werbungskosten: Hol Dir Geld zurück

Versteuert Dein Arbeitgeber Deinen Nebenjob individuell, kannst Du in Deiner Steuererklärung Werbungskosten geltend machen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Fahrtkosten

  • Arbeitsmittel

  • Fortbildungen

Gibst Du diese Kosten an, senkst Du Dein zu versteuerndes Einkommen. So kannst Du Dir einen Teil der gezahlten Steuern zurückholen.

Gerade deshalb lohnt sich die Steuererklärung bei einem Nebenjob häufig.

Nebenjob kann Deine Steuererklärung zur Pflicht machen

Nimmst Du einen zweiten Job auf, kann sich auch Deine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ändern.

In vielen Fällen wechselst Du durch einen Nebenjob von der freiwilligen zur verpflichtenden Steuererklärung. Dann gelten strengere Abgabefristen, die Du unbedingt einhalten solltest, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Fazit: Minijob und Nebenjob richtig einordnen

Ein Minijob ist nicht automatisch steuerfrei – und ein Nebenjob nicht automatisch kompliziert.

Achte darauf:

  • wie Dein Job versteuert wird

  • wie viel Du insgesamt verdienst

  • und ob Du mehrere Jobs miteinander kombinierst

Einen pauschal versteuerten Minijob musst Du in Deiner Steuererklärung oft nicht angeben. Einen individuell versteuerten Minijob oder Nebenjob hingegen schon – dafür kannst Du aber Werbungskosten und Freibeträge nutzen.

Mit smartsteuer erstellst Du Deine Steuererklärung Schritt für Schritt und trägst Deinen Minijob oder Nebenjob ganz einfach an der richtigen Stelle ein – ohne Formularchaos und ohne Steuer-Studium.

Starte jetzt und hol Dir zurück, was Dir zusteht.

Steuern sparen mit ETFs

ETFs sind für viele der Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau. Sie sind vergleichsweise günstig, breit gestreut und einfach zu besparen. Doch was viele unterschätzen: Steuern spielen bei ETFs eine große Rolle. Wenn Du weißt, wie ETFs besteuert werden und welche Regeln gelten, kannst Du Deine Steuerlast senken und am Ende mehr Rendite behalten.

In diesem Artikel erfährst Du, wie ETF-Steuern funktionieren, was es mit der Vorabpauschale auf sich hat und wie Du mit der richtigen Planung Steuern sparen kannst.

Wie werden ETFs in Deutschland besteuert?

Grundsätzlich unterliegen Erträge aus ETFs der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Besteuert werden ETFs in drei typischen Fällen.

Erstens: Beim Verkauf von ETF-Anteilen. Verkaufst du deine Anteile mit Gewinn, wird die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis versteuert. Zweitens: Bei Ausschüttungen. Ausschüttende ETFs zahlen regelmäßig Erträge aus, etwa Dividenden. Auch diese werden direkt besteuert.
Drittens: Über die Vorabpauschale ein Punkt, der viele verunsichert.

Was ist die Vorabpauschale? Einfach erklärt

Die Vorabpauschale ist eine Art Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Das sind ETFs, die ihre Erträge nicht auszahlen, sondern automatisch wieder anlegen.

Der Staat geht davon aus, dass Dein ETF jedes Jahr einen gewissen Ertrag erzielt auch wenn Du kein Geld auf Dein Konto bekommst. Auf diesen rechnerischen Ertrag fällt die Vorabpauschale an. Sie wird einmal jährlich berechnet und über Dein Depot besteuert.

Wichtig zu wissen:
– Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn dein ETF im Wert gestiegen ist.
– Beim späteren Verkauf werden bereits gezahlte Steuern berücksichtigt, Du zahlst also nicht doppelt.

So kannst du mit ETFs Steuern sparen

Auch wenn Steuern dazugehören, hast Du mehrere Möglichkeiten, Deine Steuerlast zu reduzieren.

Ein wichtiger Hebel ist der Sparer-Pauschbetrag. Über einen Freistellungsauftrag kannst Du Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei stellen. Das gilt auch für ETF-Erträge, egal ob aus Ausschüttungen, Verkäufen oder der Vorabpauschale.

Zusätzlich profitieren viele Aktien-ETFs von der Teilfreistellung. Das bedeutet: Ein Teil der Erträge bleibt automatisch steuerfrei, bevor die Steuer berechnet wird. Dadurch sinkt Deine effektive Steuerbelastung spürbar.

Auch der Zeitpunkt von Verkäufen spielt eine Rolle. Wer langfristig plant und nicht unüberlegt verkauft, kann Steuern verschieben oder gezielt nutzen.

Warum sich die Steuererklärung bei ETFs lohnt

Viele ETF-Anleger denken, dass mit der automatischen Besteuerung durch den Broker alles erledigt ist. Das stimmt nicht immer. Gerade bei mehreren Depots, Freistellungsaufträgen oder Verlusten lohnt sich ein genauer Blick in die Steuererklärung.

Mit smartsteuer erledigst du deine Steuererklärung einfach online auch mit ETF-Erträgen. Die Anwendung führt Dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben und hilft Dir, steuerliche Vorteile korrekt zu nutzen. So behältst Du den Überblick und stellst sicher, dass Du nicht mehr Steuern zahlst als nötig.

Fazit: 

ETFs sind ein starkes Werkzeug für den Vermögensaufbau, doch erst mit dem richtigen Steuerwissen holst Du wirklich das Maximum heraus. Wer Abgeltungsteuer, Vorabpauschale und Freistellungsaufträge versteht, kann seine Steuerlast reduzieren und langfristig mehr Vermögen aufbauen.

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer kannst Du dann Deine Steuern einfach online erledigen, mit ETFs ganz ohne Stress. 

 

Steuererklärung 2025: So holst Du mehr Geld zurück!

Die Steuererklärung für 2025 lohnt sich für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr denn je. Denn wer weiß, welche Kosten er absetzen kann, sichert sich oft sich eine  Steuerrückerstattung von mehreren hundert Euro. Besonders wichtig sind dabei die Werbungskosten, die Fahrtkostenpauschale und Ausgaben für das Homeoffice. Mit smartsteuer lässt sich die Steuererklärung einfach online erledigen – und im Schnitt erhalten unsere Kunden eine Erstattung von 1.432 Euro. Das kannst du absetzen, um Dein Geld zurückzuholen: 

Werbungskosten 2025: Diese Pauschale gilt

Werbungskosten bezeichnet alle Ausgaben, die Dir durch Deinen Beruf entstehen. Für das Steuerjahr 2025 berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze musst Du keine einzelnen Belege einreichen oder Ausgaben nachweisen. Liegen Deine tatsächlichen Werbungskosten darüber, solltest du sie aber trotzdem unbedingt in der Steuererklärung angeben, denn jeder Euro senkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Zu den klassischen Werbungskosten zählen unter anderem Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten oder auch Ausgaben für das Homeoffice.

Fahrtkostenpauschale 2025: Das kannst du für den Arbeitsweg absetzen

Die Fahrtkostenpauschale – auch Entfernungspauschale genannt – ist einer der wichtigsten Punkte in der Steuererklärung. Für das Steuerjahr 2025 gilt:

  • 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer

  • 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

Dabei zählt immer die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Egal, ob Du mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln pendelst, die Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel.

Gerade Pendler kommen schnell über den Werbungskosten-Pauschbetrag. Schon bei mittleren Entfernungen können sich mehrere hundert Euro pro Jahr ergeben, die Du steuerlich geltend machen kannst.

Fahrtkosten 2026: Das bleibt wichtig

Übrigens: Auch 2026 bleibt die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Kilometer bestehen. Für viele Berufspendler bedeutet das langfristige steuerliche Entlastung. Wer regelmäßig längere Strecken zur Arbeit zurücklegt, sollte die Fahrtkosten weiterhin vollständig in der Steuererklärung angeben, um keine Vorteile zu verschenken.

Weitere Werbungskosten, die du nicht vergessen solltest

Neben den Fahrtkosten gibt es zahlreiche weitere Ausgaben, die deine Steuerlast senken können. Dazu gehören Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Bürostuhl oder Fachliteratur. Auch Fort- und Weiterbildungskosten für Seminare, Schulungen oder Onlinekurse kannst du absetzen.

Arbeitest du im Homeoffice, kannst du für das Steuerjahr 2025 die Homeoffice-Pauschale nutzen. Diese beträgt 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Das lohnt sich besonders für alle, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten.

Mehr Steuerrückerstattung mit smartsteuer

Viele geben ihre Steuererklärung nicht ab, weil sie kompliziert wirkt. Mit smartsteuer geht es einfach und digital. Du wirst Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt und kannst alle relevanten Kosten bequem angeben. Das Ergebnis überzeugt: smartsteuer-Nutzer erhalten im Durchschnitt 1.432 € Steuerrückerstattung.

Fazit: Steuererklärung 2025 lohnt sich

Die Steuererklärung für 2025 bietet zahlreiche Möglichkeiten, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Wer Werbungskosten, Fahrtkosten und Homeoffice richtig angibt, steigert seine Rückerstattung deutlich. Mit smartsteuer ist die Erklärung einfach erledigt und Du erhältst individuelle Tipps für Deinen Steuerfall, um das Maximum rauszuholen. Jetzt anmelden und ausrechnen, wie hoch Deine Erstattung ist. 

 

Der smartsteuer-Steuerreport

Der aktuelle smartsteuer-Steuerreport bietet spannende Einblicke in die Bearbeitungszeiten der Finanzämter in Deutschland. Das schnellste, als auch das langsamste Finanzamt liegen laut den Daten in Hessen. In Hamburg dagegen zeigt sich: Die höchste durchschnittliche Steuererstattung gibt es im Norden. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Ergebnisse des Reports.

Die schnellsten und langsamsten Finanzämter

Hessen ist das Bundesland der Extreme. Das Finanzamt Schwalm-Eder in Schwalmstadt bearbeitet Steuererklärungen im Durchschnitt in nur 22 Tagen – das ist der schnellste Wert in Deutschland. Das Finanzamt Korbach-Frankenberg benötigt hingegen mit 119 Tagen die längste Bearbeitungszeit.

Top 3 der schnellsten Finanzämter:

  1. Schwalm-Eder (22 Tage)
  2. Limburg-Weilburg (26 Tage)
  3. Mindelheim (34 Tage)

Top 3 der langsamsten Finanzämter:

  1. Korbach-Frankenberg (119 Tage)
  2. Potsdam (113 Tage)
  3. Baden-Baden (98 Tage)

Durchschnittliche Erstattung pro Steuererklärung

Im Jahr 2025 stieg die durchschnittliche Steuererstattung auf 1.432 €, was einer Erhöhung von 8 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Laut Stefan Heine, CEO von smartsteuer, sind mehrere Faktoren verantwortlich für diesen Anstieg:

  • Höhere Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale)
  • Steigende Einkommen
  • Individuelle Änderungen wie Heirats- oder Steuerklassenwechsel

Vergleich der Bundesländer

Die Erstattungen variieren stark zwischen den Bundesländern. Hamburg führt mit einer durchschnittlichen Erstattung von 1.615 €, gefolgt von Hessen mit 1.566 € und Baden-Württemberg mit 1.499 €. Am Ende der Liste liegt Sachsen-Anhalt mit nur 1.124 €.

Durchschnittliche Erstattung der Bundesländer:

    1. Hamburg: 1.615 €
    2. Hessen: 1.566 €
    3. Baden-Württemberg: 1.499 €
    4. Nordrhein-Westfalen: 1.488 €
    5. Berlin: 1.486 €
    6. Bayern: 1.476 €
    7. Rheinland-Pfalz: 1.412 €
    8. Brandenburg: 1.405 €
    9. Schleswig-Holstein: 1.383 €
    10. Niedersachsen: 1.368 €
    11. Bremen: 1.321 €
    12. Saarland: 1.259 €
    13. Mecklenburg-Vorpommern: 1.156 €
    14. Sachsen: 1.141 €
    15. Thüringen: 1.128 €
    16. Sachsen-Anhalt: 1.124 €

Fazit

Der Steuerreport von smartsteuer 2026 zeigt, wie unterschiedlich schnell die Finanzämter in Deutschland arbeiten und wie viel Geld Steuerzahler im Durchschnitt zurückbekommen. Einige Bürger  können sich über rasche Bearbeitungszeiten freuen, während andere Geduld aufbringen müssen. Dennoch zeigt sich, dass eine Abgabe der Steuererklärung sich für die meisten lohnt.

Aktivrente: Mehr Geld im Ruhestand – aber nicht für alle

Das Rentenpaket der Bundesregierung ist beschlossen. Ziel ist es, den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen. Besonders viel Aufmerksamkeit und Kritik erhält dabei die sogenannte Aktivrente. Während sie für viele Altersrentner finanzielle Vorteile bringen soll, sorgt sie bei Selbstständigen und ihren Verbänden für erheblichen Ärger.

Doch was steckt hinter der Aktivrente? Wer profitiert und wer geht leer aus?

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neues Modell innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll es Altersrentnern ermöglichen, neben ihrer Rente weiterzuarbeiten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Kernpunkte der Aktivrente:

  • Ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat 
  • Start ab Januar 2026, sofern der Bundesrat zustimmt 
  • Gilt nur für nicht selbstständige Beschäftigung 
  • Sozialabgaben fallen weiterhin an 
    • Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber 
    • Die andere Hälfte trägt der arbeitende Rentner selbst 

Ziel der Bundesregierung ist es, erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

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Wer profitiert von der Aktivrente und wer nicht?

Von der Aktivrente profitieren ausschließlich abhängig Beschäftigte, also Rentnerinnen und Rentner, die als Arbeitnehmer weiterarbeiten.

Nicht profitieren können:

  • Selbstständige 
  • Freiberufler 
  • Gewerbetreibende 

Genau diese Einschränkung steht aktuell stark in der Kritik.

Kernpunkte der Kritik von Verbänden und Opposition: 

  • die Ungleichbehandlung von Angestellten und Selbstständigen 
  • mögliche verfassungsrechtliche Probleme 
  • die fehlende wirtschaftspolitische Wirkung des Modells
    .

Wie geht es jetzt weiter?

Zwar hat der Bundestag das Rentenpaket beschlossen, der Bundesrat muss aber noch zustimmen. Die Entscheidung ist für den 19. Dezember 2025 vorgesehen. Erst danach ist klar, ob und in welcher Form die Aktivrente tatsächlich kommt.

Bis dahin bleibt offen:

  • ob es noch Anpassungen gibt 
  • ob Selbstständige doch noch einbezogen werden 
  • oder ob die Kritik folgenlos bleibt 

Fazit: 

Die Aktivrente verfolgt ein nachvollziehbares Ziel: Wer im Ruhestand weiterarbeiten möchte, soll dafür nicht bestraft werden. Der steuerfreie Hinzuverdienst kann für viele Altersrentner eine echte finanzielle Entlastung sein.

Gleichzeitig zeigt die aktuelle Debatte aber deutlich:
Die Aktivrente ist nicht fair ausgestaltet.
Dass Selbstständige vollständig ausgeschlossen werden, sorgt für berechtigte Kritik und wirft rechtliche wie politische Fragen auf.

Wie das Gesetz letztlich umgesetzt wird und was konkret auf Rentnerinnen und Rentner zukommt, bleibt abzuwarten. Wir halten Euch bei smartsteuer natürlich auf dem Laufenden – und zeigen Euch, wie Ihr auch im Ruhestand steuerlich den Überblick behaltet.

 

Spenden und Steuern: So setzt Du Deine Spenden 2025 clever ab

Spenden machen nicht nur anderen etwas Gutes, sie können auch Dein Steuerguthaben erhöhen. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Spenden in Deiner Steuererklärung 2025 richtig angibst, welche Nachweise Du brauchst und worauf Du unbedingt achten solltest.

Was bedeutet „Spenden absetzen“?

In Deutschland kannst Du Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das reduziert Deine Steuerlast, weil das Finanzamt Deine Spenden bei der Berechnung berücksichtigt.

Du kannst bis zu 20 % Deines Gesamtjahreseinkommens als Spenden geltend machen. Beispiele für steuerlich absetzbare Spenden sind:

  • Hilfsorganisationen

  • Vereine mit steuerbegünstigten Zwecken

  • Kirchen

  • Stiftungen

  • Museen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen

Wenn Du mehr spendest als diese 20 %, geht der Rest nicht verloren: Du kannst ihn in das nächste Steuerjahr vortragen.

Welche Spenden erkennt das Finanzamt an?

Das Finanzamt berücksichtigt Spenden, wenn:

  • sie an eine steuerbegünstigte Organisation gehen

  • sie freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen

  • Du sie nachweisen kannst

Wichtig: Spenden an Vereine, die keinen steuerbegünstigten Zweck verfolgen (z. B. Sport- oder Freizeitvereine), sind in der Regel nicht absetzbar.

Auch Sachspenden kannst Du absetzen – vorausgesetzt, Du dokumentierst und belegst sie korrekt (z. B. alte Kleidung, Möbel oder Technik).

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Wie weist Du Deine Spenden nach?

Damit das Finanzamt Deine Spenden anerkennt, brauchst Du einen Nachweis:

  • Spenden bis 300 € pro Einzelspende: Ein Kontoauszug, Zahlungsbeleg oder Online-Banking-Screenshot reicht.

  • Spenden über 300 €: Du benötigst eine Spendenbescheinigung vom Empfänger.

Praktisch: Du musst die Belege nicht sofort mit Deiner Steuererklärung einreichen. Hebe sie einfach auf, das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern.

Wo trägst Du Spenden in die Steuererklärung ein?

Du gibst Spenden in Deiner Steuererklärung unter „Sonderausgaben“ an – zum Beispiel in der Anlage „Spenden und Mitgliedsbeiträge“. Dort trägst Du ein:

  • den Betrag der Spende

  • den Spendenempfänger

  • ggf. die Art des Nachweises (Spendenbescheinigung)

Wenn Du ein Online-Tool wie smartsteuer nutzt, führt es Dich Schritt für Schritt durch die Eingabe.

Sonderfall: Parteispenden

Parteien werden steuerlich etwas anders behandelt:

  • Du kannst bei Parteispenden 50 % der Spende bis zu bestimmten Höchstbeträgen direkt von Deiner Steuerlast abziehen.

  • Darüber hinausgehende Parteispenden lassen sich zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen.

Tipps für 2025

  • Spenden bis 300 €: Bewahre Kontoauszüge oder Online-Belege als Nachweis auf – sie reichen in der Regel aus.

  • Spenden über 300 €: Fordere rechtzeitig Deine Spendenbescheinigung an – viele Organisationen verschicken sie automatisch Anfang des Folgejahres.

  • Vor Jahresende spenden: Damit Deine Spende im Steuerjahr 2025 berücksichtigt wird, achte darauf, dass sie bis zum 31. Dezember 2025 beim Empfänger eingeht.

  • Belege sammeln: Sortiere alle Nachweise schon über das Jahr hinweg – das spart Dir später viel Stress bei der Steuererklärung.

Fazit

Spenden absetzen lohnt sich nicht nur fürs gute Gewissen, sondern auch steuerlich. Du kannst bis zu 20 % Deines Einkommens als Sonderausgaben geltend machen, und mit den richtigen Nachweisen bekommst Du oft einen schönen Teil davon direkt über Deine Steuererklärung zurück. Teste es jetzt im Spendenrechner von smartsteuer.

Mit Tools wie smartsteuer trägst Du Deine Spenden schnell und korrekt ein, so holst Du das Maximum heraus, ohne Dich durch komplizierte Formulare kämpfen zu müssen.

Dein Steuerbescheid wird digital, das musst Du 2026 wissen!

Zum 1. Januar 2026 tritt eine wichtige Änderung in Sachen Digitalisierung in Kraft. Der Artikel § 122a der Abgabenordnung (AO) wird angepasst. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen darauf, wie Du künftig Deinen Steuerbescheid erhältst und betrifft damit auch viele Nutzerinnen und Nutzer von smartsteuer. Hier erfährst Du, was sich ändert, wen es betrifft und worauf Du künftig achten musst.

Was ändert sich ab 2026?

Ab dem 1.1.2026 gilt:
Wenn Du ein ELSTER-Zertifikat besitzt, erhältst Du Deinen Steuerbescheid grundsätzlich nur noch digital.

Das bedeutet:

  • Du bekommst keinen Papierbescheid mehr per Post.

  • Stattdessen informiert Dich die Finanzverwaltung per E-Mail, sobald Dein Bescheid zum Abruf bereitsteht.

  • Den Bescheid kannst Du dann in Deinem persönlichen ELSTER-Konto abrufen.

Damit stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Steuerbescheide noch schneller, digitaler und zentral abrufbar sind.

Betrifft mich das, wenn ich smartsteuer nutze?

Auf den ersten Blick klingt es so, als wären smartsteuer-Nutzer nicht betroffen, schließlich sendest Du Deine Steuererklärung bei smartsteuer nicht über ein ELSTER-Nutzerkonto, sondern direkt aus der Anwendung heraus.

Doch genau hier wird es heißt es aufpassen.

Die Gesetzesbegründung und weitere Erläuterungen zeigen deutlich:
Entscheidend ist nicht, wie die Steuererklärung übermittelt wurde.
Entscheidend ist, ob Du ein ELSTER-Nutzerkonto besitzt.

Wenn Du also irgendwann ein ELSTER-Konto angelegt hast, z. B. um ein Zertifikat zu nutzen, dann:

  • wird Dein Steuerbescheid automatisch digital dorthin zugestellt

  • stelle sicher, dass die E-Mail-Benachrichtigung aktiviert sind, um keine Benachrichtigung zu verpassen

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Was bedeutet das konkret?

1. Dein Steuerbescheid bekommst Du nur noch digital, wenn Du ein ELSTER-Konto hast.

Das ELSTER-System prüft ab 2026:

  • Gibt es ein ELSTER-Konto?
  • Ist dieses Konto für digitale Zustellungen freigegeben?

Wenn ja → Dein Bescheid wird digital bereitgestellt.

Wenn nein → Dann bekommst Du den Bescheid wieder ganz normal als Papierbescheid.

2. Achtung: Du könntest Deinen Bescheid leicht übersehen

Das ist ein wichtiger Punkt:
Viele smartsteuer-Nutzer besitzen ein ELSTER-Konto, schauen aber nie oder nur selten in ihr ELSTER-Postfach.

Dadurch steigt ab 2026 das Risiko, wichtige Bescheide zu übersehen, weil sie nicht mehr automatisch im Briefkasten landen. Stelle daher sicher, dass Du die E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert hast und prüfe den Posteingang in Deinem ELSTER-Account.

3. Du kannst der digitalen Bekanntgabe widersprechen

Wenn Du Deine Bescheide weiterhin per Post bekommen möchtest, kannst Du dem aktiv widersprechen, direkt im Elster-Portal. Dieser Widerruf gilt dann dauerhaft.

  • Du musst ihn direkt bei der Finanzverwaltung bzw. in Deinem ELSTER-Konto vornehmen unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“.

  • Ab März 2026 bietet ELSTER dafür eine eigene Sperrfunktion.

Erst, wenn diese Sperre aktiv ist, erhältst Du Bescheide wieder auf Papier.

Wie ist die Situation bei smartsteuer?

Online-Version von smartsteuer

  • smartsteuer selbst bekommt keine digitalen Bescheide zugestellt.

  • Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich an Dich persönlich, also in Deinem ELSTER-Konto.

  • Wir werden Dich jedoch aktiv darauf hinweisen, dass Bescheide digital zugestellt werden, wenn Du ein ELSTER-Konto besitzt.

Desktop-Produkte mit eigenem ELSTER-Zertifikat

Wenn Du ein Desktop-Steuerprogramm nutzt und Deine Erklärung mit Deinem eigenen ELSTER-Zertifikat abgibst:

✔ Dort wirst Du künftig direkt in der Anwendung Deinen digitalen Steuerbescheid abrufen können.

Was solltest Du jetzt tun?

Hier sind die wichtigsten Schritte für Dich:

  1. Prüfe, ob Du ein ELSTER-Konto besitzt.

  2. Entscheide, ob Du Deine Bescheide digital haben willst oder lieber in Papierform.

  3. Wenn Du Papier willst:
    → Ab März 2026 kannst Du die digitale Bereitstellung im ELSTER-Konto deaktivieren.

  4. Behalte Dein Postfach im Blick, besonders nach Abgabe der Steuererklärung.

Fazit: 

Die Änderung des § 122a AO sorgt dafür, dass Steuerbescheide zukünftig in vielen Fällen nur noch digital zugestellt werden. Wenn Du ein ELSTER-Konto besitzt, betrifft Dich diese Änderung ziemlich sicher.
Damit Du keinen wichtigen Bescheid verpasst, solltest Du frühzeitig prüfen, wie Deine ELSTER-Einstellungen aussehen, oder ob Du der digitalen Zustellung widersprechen möchtest.

smartsteuer wird Dich weiterhin unterstützen und Dich über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden halten. Sicher Dir jetzt Deine Erstattung und erledige Deine Steuer einfach online.

Pendlerpauschale erklärt: Dein Steuervorteil 

Wenn Du regelmäßig zwischen Deiner Wohnung und Deinem Arbeitsplatz unterwegs bist, solltest Du die Pendlerpauschale unbedingt kennen. Sie hilft Dir dabei, Deine Steuerlast zu senken – ganz automatisch über Deine Werbungskosten. In diesem Artikel erfährst Du, wie die Pauschale funktioniert, welche Regeln gelten und wie Du sie mit smartsteuer ganz einfach für Dich nutzt.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) ist ein Betrag, den Du für jeden Arbeitstag pro gefahrenem Kilometer der einfachen Strecke steuerlich absetzen kannst.
Ganz wichtig:

  • Es zählt nur der Weg zur Arbeit, nicht Hin- und Rückfahrt.

  • Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Egal ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß – der Arbeitsweg zählt in jedem Fall.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Bis 2025 gilt:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km

  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. km

Ab 2026:

  • Einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer

Damit profitieren besonders Menschen mit längeren Arbeitswegen.

So berechnest Du die Pauschale

Mit dem Pendlerpauschale-Rechner von smartsteuer geht das schnell und einfach:

  1. Gib die einfache Entfernung zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeitsstelle ein.

  2. Trage ein, wie oft Du pro Jahr zur Arbeit fährst.
    Tipp: smartsteuer rechnet bei einer 5-Tage-Woche mit ca. 230 Fahrten, weil Urlaubs- und Krankheitstage bereits berücksichtigt sind.

  3. Der Rechner zeigt Dir sofort, wie hoch Dein absetzbarer Betrag ist.

Einfach eingeben – fertig.

Besondere Regeln und Ausnahmen

1. Obergrenze bei bestimmten Verkehrsmitteln

Fährst Du mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kannst Du maximal 4.500 € im Jahr über die Pauschale ansetzen.
Diese Grenze gilt nicht, wenn Du ein eigenes Auto nutzt.

2. Mobilitätsprämie

Verdienst Du unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (z. B. unter 12.096 € im Jahr 2025 bei Alleinstehenden)?
Dann kannst Du statt der Pauschale die Mobilitätsprämie beantragen.

Für Entfernungen ab 21 km bekommst Du dann 14 % von 0,38 € pro Kilometer erstattet.

3. Welche Strecke zählt?

Für die Steuer ist immer die kürzeste Straßenverbindung zwischen Deinem Wohnort und Deiner Arbeit relevant.

4. Deckelung bei bestimmten Verkehrsmitteln

Der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr gilt nur für Fahrten mit

  • ÖPNV,

  • Fahrrad,

  • oder zu Fuß.

Mit dem eigenen Auto kann die Pauschale auch höher ausfallen.

So trägst Du die Pendlerpauschale in Deine Steuererklärung ein

Die Pendlerpauschale gehört in der Steuererklärung in die Anlage N unter dem Bereich Werbungskosten. Dort gibst Du ein:

  • die einfache Entfernung (Kilometer)

  • die Anzahl der Arbeitstage

  • ggf. Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage

Wenn Du smartsteuer nutzt, führt Dich die Software Schritt für Schritt durch alles.
Der Online-Rechner übernimmt automatisch die Berechnung und trägt die Werte korrekt ein – Du musst nur bestätigen.

Warum sich die Pendlerpauschale lohnt

Schon bei kurzen Strecken kann die Pauschale dazu führen, dass Du über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommst – und damit richtig Steuern sparst.

Und ab 2026 wird es noch attraktiver: Mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer steigt Dein steuerlicher Vorteil deutlich.

Mit smartsteuer musst Du selbst nichts berechnen. Du gibst nur Deinen Arbeitsweg an und bekommst direkt angezeigt, wie viel Geld Du Dir zurückholen kannst.

Fazit

Die Pendlerpauschale ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Weg, um Deine Steuerlast zu senken – egal, wie Du zur Arbeit kommst. Mit dem Pendlerpauschale-Rechner von smartsteuer findest Du schnell heraus, wie viel Du absetzen kannst. Und mit den kommenden Änderungen ab 2026 lohnt es sich umso mehr, Deine Strecke genau zu erfassen und optimal zu nutzen.

 

 

Lohnabrechnung: Das ändert sich 2026

Ab dem 1. Januar 2026 kommt eine der wichtigsten Steueränderungen der letzten Jahre: Die neue Vorsorgepauschale verändert, wie die Lohnsteuer in Deutschland berechnet wird und das betrifft alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Was genau sich bei der Lohnabrechnung 2026 ändert, warum das so entscheidend ist und wer künftig mehr oder weniger Netto vom Brutto bekommt, das erfährst Du hier.

Was ist die Vorsorgepauschale?

Die sogenannte Vorsorgepauschale ist ein Teil der monatlichen Lohnabrechnung. Sie sorgt dafür, dass Deine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Das bedeutet: Ein Teil Deiner Vorsorgeaufwendungen ist dann schon automatisch steuerlich begünstigt, bevor Du überhaupt Deine Steuererklärung abgibst. Bisher wurde diese Pauschale vereinfacht berechnet, mit festen Prozentsätzen und Mindestbeträgen. Doch genau das ändert sich ab 2026.

Vorsorgepauschale 2026: Das sind die wichtigsten Änderungen

Mit der Steueränderung 2026 wird die Vorsorgepauschale komplett neu aufgestellt. Das Ziel: mehr Genauigkeit und Fairness. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Keine Mindestvorsorgepauschale mehr

Bisher galt: Es gab immer mindestens 12 % vom Lohn, maximal 1.900 €, bzw. 3.000 € in Steuerklasse III. Das galt auch dann, wenn Deine tatsächlichen Beiträge niedriger waren.

Ab 2026 entfällt diese Mindestvorsorgepauschale.

2. Tatsächliche Daten statt Pauschalbeträge

Künftig zählt nur noch, was Du wirklich zahlst. Deine tatsächlichen Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden elektronisch übermittelt und fließen direkt in die Lohnsteuerberechnung ein. Damit wird die Lohnabrechnung 2026 genauer, aber auch individueller.

3. Neu dabei: Arbeitslosenversicherung

Zum ersten Mal wird auch die Arbeitslosenversicherung in die Vorsorgepauschale einbezogen. Das macht das System gerechter, kann aber ebenfalls Auswirkungen auf Deine Steuer haben.

Wer profitiert von der neuen Berechnung und wer nicht?

Ob Du mit der Vorsorgepauschale 2026 mehr oder weniger Netto vom Brutto bekommst, hängt von Deiner persönlichen Situation ab.

  • Gutverdienende oder privat Versicherte mit hohen Beiträgen können profitieren – sie zahlen künftig möglicherweise weniger Lohnsteuer.
  • Arbeitnehmer mit niedrigeren Beiträgen oder diejenigen, die bisher von der Mindestvorsorgepauschale profitiert haben, müssen eventuell mit höheren Abzügen rechnen.

Kurz gesagt: Ab 2026 wird es individueller, jeder Lohnzettel zeigt dann ein etwas anderes Ergebnis.

Warum diese Steueränderung 2026 wichtig ist

Mit der neuen Vorsorgepauschale passt sich die Lohnabrechnung an die Digitalisierung und die realen Versicherungsdaten an.

Früher schätzte man pauschal, heute werden echte Werte aus den Systemen der Krankenkassen und Versicherungen berücksichtigt. Dadurch wird die Steuerberechnung realistischer und näher an der tatsächlichen Belastung.

Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Genauigkeit, aber auch mehr Verantwortung bei der Datenübermittlung. Für Arbeitnehmer bedeutet es: endlich eine Berechnung, die wirklich zu den eigenen Beiträgen passt.

Fazit

Die Änderung der Vorsorgepauschale 2026 ist ein großer Schritt hin zu einer moderneren und individuelleren Lohnabrechnung.

Für manche bedeutet das, ein paar Euro mehr Netto vom Brutto, andere zahlen etwas mehr Lohnsteuer.

Wenn Du wissen willst, wie sich die Steueränderung 2026 konkret auf Dein Gehalt auswirkt, lohnt sich ein Blick in Deinen Lohnzettel, oder ein Test mit dem Online-Steuerrechner von smartsteuer. So siehst Du direkt, was die Reform für Dich bedeutet.

Mit smartsteuer kannst Du Deine Steuererklärung ganz einfach online machen, schnell und sicher. So behältst Du auch bei neuen Regelungen wie der Vorsorgepauschale 2026 immer den Überblick über Dein Geld.

Mach es Dir einfach:

Berechne jetzt kostenlos, wie viel Du vom Finanzamt erstattet bekommst und zahle erst bei Abgabe.

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